Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Tickets (im Folgenden auch «Eintrittskarten») und Artikeln durch die Theater Reichenau GmbH. Abweichende Bedingungen der Käuferin/des Käufers (im Folgenden auch «Kundin/Kunde», «Besucherin/Besucher» oder «Abonnentin/Abonnent») haben nur Gültigkeit, wenn die Theater Reichenau GmbH solchen abweichenden Bedingungen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat.

Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich die Käuferin/der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website der Theater Reichenau GmbH abrufbar und können bei Bedarf gespeichert werden.

Sollten in den Vertrag weitere AGB einbezogen werden, insbesondere eigene AGB eines anderen Veranstalters, so haben im Falle von Widersprüchen diese AGB der Theater Reichenau GmbH Vorrang vor weiteren AGB. Die AGB von Vertriebspartnern gelten ergänzend zu den AGB der Theater Reichenau GmbH (weitere Infos zu fremden Veranstaltern siehe Punkt 26).

 

2. Zustandekommen des Vertrags

Die Bestellung der Kundin/des Kunden ist ein bindendes Angebot, das mit Bekanntgabe aller von der Theater Reichenau GmbH geforderten Daten wirksam wird. Alle beim Bestellvorgang übermittelten Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Daten werden zur Leistungserfüllung benötigt. Der Theater Reichenau GmbH steht es frei, Angebote auf Ticketkauf binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebots entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an die Kundin/den Kunden abzulehnen, insbesondere im Fall des Vorliegens von zwischenzeitig eingetretenen Preissteigerungen oder von allfälligen irrtumsbedingten Fehlern in Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen. Für derartige Preissteigerungen oder Fehler wird jede Haftung der Theater Reichenau GmbH ausgeschlossen.

 

3. Leistungsanspruch

Die Kundin/der Kunde hat erst nach vollständiger Bezahlung des Preises Anspruch auf Leistung. Bis dahin verbleibt die Karte oder der Artikel im Eigentum der Theater Reichenau GmbH. Die Käuferin/Der Käufer hat nur nach Vorweis eines gültigen Tickets Anspruch auf Leistung.

 

4. Aufsichtspflichten

Durch den Kauf der Eintrittskarte wird die Besucherin/der Besucher in ihrer/seiner Eigenschaft als Begleitperson einer nicht voll geschäftsfähigen Person von einer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haftet für jegliche Schäden, die durch eine Unterlassung ihrer/seiner Pflichten entstehen.

 

5. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Sondergenehmigung (zB akkreditierte Pressefotografinnen/Pressefotografen) während der Veranstaltungen nicht gestattet. Bei Bild-, Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erteilt die Besucherin/der Besucher der Theater Reichenau GmbH sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Dritten seine Zustimmung, dass die von ihr/ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet und vertrieben werden dürfen.

 

Informationen zu Kauf, Zahlung und Versand

6. Preise und Zahlung

Sämtliche Preisangaben verstehen sich als «Bruttopreise» (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Mit dem Versand entstehende Spesen (Porto) werden gesondert verrechnet. Druckfehler und einzelne Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Kartenpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

Um eine Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können ist beim Kartenkauf an der Tageskassa oder, falls die Karten über Telefon oder online gekauft wurden, spätestens bei Abholung der Karten ein entsprechender Ausweis vorzuweisen. Kann ein entsprechender Ausweis nicht vorgelegt werden, so erlischt der Anspruch auf Ermäßigung und es ist ein Aufpreis auf den Kartenvollpreis zu bezahlen. Ermäßigungen können nur zum Zeitpunkt des Kartenkaufs und bei ausgewählten Eigenveranstaltungen geltend gemacht und nicht im Nachhinein berücksichtigt werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Ermäßigungsberechtigungen eingeführt und angeboten werden, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung oder Rücktritt vom Vertrag. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Gruppenermäßigungen finden ausschließlich Anwendung für die Anzahl von Karten, die für einen Vorstellungstermin gebucht werden. Für die Inanspruchnahme einer Gruppenermäßigung gilt der Zeitpunkt der Rechnungslegung.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag einkassiert oder die Besucherin/der Besucher von diesem Platz oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

 

7. Zahlungsarten

Akzeptiert werden die Kreditkarten Mastercard, Diners Club und VISA, ebenso möglich ist die Zahlung mit Gutschein. Barzahlung und Zahlung mittels Bankomatkarte ist nur in den Kartenbüros möglich. Online wählbar ist zusätzlich die Zahlung per Klarna/Sofortüberweisung. Buchungen mit Zahlschein haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung können Karten nur noch bar, mit Gutschein, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte erworben werden.

Überweisungen sind nur mit den von der Theater Reichenau GmbH zugesandten Zahlscheinen bzw. mit den für Onlinebanking vorgeschriebenen Daten auf dem Zahlschein vorzunehmen, da die Zahlung ansonsten nicht ordnungsgemäß verbucht werden kann.

Bei Rücklastschriften wird das Recht vorbehalten, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 10 plus allfälliger Bankspesen in Rechnung zu stellen.

An der Abendkassa hinterlegte und nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt. Werden bestellte Karten nicht abgeholt, so ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich (Ausnahmen sind Karten ohne Schlechtwetterplatz, weitere Infos dazu unter Punkt 20).

 

8. Versand/Lieferzeiten

Die Karten können per Post zugesandt werden, bereits bezahlte Karten können auch an der Abendkassa hinterlegt werden. Für den Versand der Eintrittskarten wird bei Standardpost eine Postgebühr von € 3 eingehoben (Sendungen ins Ausland sind nicht möglich). Bei eingeschriebenem Versand werden € 6 verrechnet. Bei Standardpost wird im Fall des Verlusts der Karte auf dem Postweg keine Haftung übernommen.

Die Kundin/der Kunde muss die versendeten Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und allfällige Reklamationen ohne unnötigen Aufschub mitteilen. Ist eine Kundin/ein Kunde Unternehmer, ist sie/er bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Prüfung der Tickets und zur umgehenden Mängelrüge verpflichtet.

Wird die Versandart «E-Ticket» oder «Mobile Ticket» gewählt, erfolgt die Zusendung der Eintrittskarten auf elektronischem Weg. Der Ausdruck der Tickets bzw. die Anzeige auf einem mobilen Endgerät gilt als vollwertige Eintrittskarte und wird vom Ordnerpersonal mittels Barcodescanner eingelesen und entwertet.

 

9. Gewerbsmässiger und privater Wiederverkauf

Der gewerbsmäßige Wiederverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern der Theater Reichenau GmbH gestattet und ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Einlass zu den Veranstaltungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt. Die Theater Reichenau GmbH kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.

Die Theater Reichenau GmbH übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.

Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial im Besitz der Theater Reichenau GmbH) ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern unter Nennung des Bildnachweises gestattet.

Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich zulässig. Einlass zu den Veranstaltungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.

Die Theater Reichenau GmbH übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten privater Kartenanbieter und ratet von Kartenkäufen über Online-Plattformen ab. Eine Verifizierung der Gültigkeit der Eintrittskarten ist in diesen Fällen nicht möglich. Das Risiko liegt zur Gänze bei der Kartenkäuferin/beim Kartenkäufer.

Die Theater Reichenau GmbH kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Personen verweigern, welche die Karten mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkaufen.

 

10. Ausschluss eines Rücknahme- und Umtauschrechtes

Kartenrücknahme und Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Absage von Vorstellungen. Ansonsten findet keine Rückerstattung von bezahlten Kartenpreisen statt. Besetzungs- und Programmänderungen sowie Änderungen der Beginnzeit sind ausdrücklich vorbehalten und gelten nicht als Grund für die Rückgabe des Tickets oder für eine Preisminderung. Falls es zu einer maßgeblichen Änderung kommt, unternimmt die Theater Reichenau GmbH in einem zumutbaren Rahmen ihr Bestes, die Käuferin/den Käufer darüber zu informieren. Es liegt aber in deren Verantwortung, sich über eventuelle Änderungen selbst zu informieren. Die aktuellen Informationen sind auf der Website theaterreichenau.at zu finden.

Ein Umtausch von Einzelkarten in einen anderen Vorstellungstermin ist ausgeschlossen.

 

Informationen zu Absagen

11. Absage, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen

Im Falle der Absage einer Vorstellung kann ein Ticket innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Vorstellungsdatum bei den Kassen des Veranstalters oder an der jeweiligen Vorverkaufsstelle rückgelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Im Falle der Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen etc.) ersetzt.

Kommt es zu einer Verlegung der Veranstaltung, behält die ursprüngliche Karte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, muss die Karte vor dem Ersatztermin zurückgegeben sein, um eine Erstattung vornehmen zu können. Die Rückerstattung erfolgt auf die Kreditkarte, mit der bezahlt wurde, oder mittels Überweisung auf ein Bankkonto. Versandkosten sowie sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nur bei direkt bei der Theater Reichenau GmbH erworbenen Karten möglich.

Im Falle eines Veranstaltungsabbruches wird der Kaufpreis dann rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches nicht mehr als 50 % der Veranstaltung gezeigt werden konnte bzw. vor der Pause abgesagt wurde (weitere Informationen sieht unter Punkt 20).

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen, Epidemien, Pandemien), weil die staatlichen Sicherheitsbehörden wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags von der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod von Aufführenden, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht oder dies aus Pietätsgründen angezeigt ist, abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall erhält die Kundin/der Kunde den Eintrittskartenpreis ganz oder – bei Abbruch der Veranstaltung – anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche der Kundin/des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Veranstalter den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung bleiben unberührt.

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, bei Verhinderung, Erkrankung oder Tod von Aufführenden nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und/oder eine Programmänderung vorzunehmen oder die Veranstaltung wegen einem der oben genannten Gründe nach billigem Ermessen an einen anderen Ort oder auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern dies der Kundin/dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte der Kundin/des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters zur Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung bleiben unberührt.

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, der Kundin/dem Kunden auch nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen einen anderen Platz für die betreffende Veranstaltung zuzuweisen, wenn der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz nicht zur Verfügung steht (zB wegen eines Defekts) und dies der Kundin/dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte der Kundin/des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters zur Platzänderung bleiben unberührt.

 

12. Epidemie-/Pandemie-Klausel

Beim Eintreten von Krankheitswellen, die die Durchführung von Veranstaltungen unmöglich machen, behält sich die Theater Reichenau GmbH vor, den Kaufvertrag einseitig aufzuheben. Etwaige entstandene Kosten (Hotel, Anreise, …) sind von der Kundin/vom Kunden selbst zu tragen. Die Theater Reichenau GmbH ist in diesem Fall bemüht, die Kundinnen und Kunden rechtzeitig zu informieren, sofern Kontaktdaten zur Verfügung gestellt wurden.

Wenn durch Reisebeschränkungen Programm- und Besetzungsänderungen vorgenommen werden müssen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten bzw. Preisminderung.

Datumsmäßige Verschiebungen von Veranstaltungen, die daraus resultieren können, berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten bzw. Preisminderung.

In Zeiten, in denen ein Erlass der Bundesregierung zur Eindämmung von Epidemien/Pandemien gültig ist, ist es nicht möglich, Karten anonym zu kaufen, um im Sinne einer Containment-Strategie, Infizierte und Erkrankte so schnell wie möglich zu identifizieren und deren Kontaktpersonen festzustellen. Bei einer Weitergabe von Karten an Dritte, sind die Kartenbüros der Theater Reichenau GmbH verpflichtend zu informieren und die Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bekanntzugeben.

Bei Krankheitssymptomen dürfen die Veranstaltungsflächen nicht betreten werden (Ticketrückgabe an den Vorverkaufsstellen ist zB bei bestätigten COVID-19 Symptomen möglich).

 

Informationen zu Mitgliedschaften und Einzelkarten

13. Einzelkartenkauf

Der Verkaufsstart wird in der jeweiligen Saisonbroschüre und auf der Website bekannt gegeben. Die Theater Reichenau GmbH kann für einzelne Veranstaltungen hiervon abweichende Regelungen treffen. Bei Veranstaltungen, die nicht durch die Theater Reichenau GmbH, sondern von anderen Veranstaltern durchgeführt werden, können abweichende Vorverkaufs-Regelungen gelten. Betriebsbedingte Änderungen von Verkaufsstarts-Terminen bleiben vorbehalten.
Mitglieder des Vereins «Freunde der Festspiele Reichenau» haben für festgelegte Veranstaltungen ein Vorkaufsrecht. Die Fristen werden ebenso in der jeweiligen Saisonbroschüre und auf der Website bekannt gegeben.

Karten können persönlich innerhalb der Öffnungszeiten, online unter festspiele-reichenau.at, telefonisch (nur Mitglieder des Vereins), per Mail, Post oder Fax in den Kartenbüros der Theater Reichenau GmbH bestellt werden.

Bei großer Nachfrage behält sich die Theater Reichenau GmbH das Recht vor, eine Maximalanzahl an Karten pro Person festzulegen.

 

14. Kartenverlust

Bei Kartenverlust kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 2 pro Nachdruck ein Kartenduplikat erstellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn die Kundin/der Kunde glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gebucht worden ist (Kunden- und/oder Rechnungsnummer). Die ursprüngliche Karte verliert dadurch ihre Gültigkeit.

 

15. E-Ticket

Eine elektronische Eintrittskarte oder ein elektronischer Gutschein kann über die Webseite www.theaterreichenau.at oder telefonisch in den Kartenbüros der Theater Reichenau GmbH gebucht werden. Das E-Ticket berechtigt zum Besuch der auf dem Ticket angeführten Vorstellung und ist beim Einlass unaufgefordert sowie auf Verlangen der Billeteure jederzeit in unversehrtem Zustand vorzuweisen. Das E-Ticket darf nicht vervielfältigt oder weiterverkauft werden und nur der erste dem Einlasspersonal vorgelegte Ausdruck berechtigt zum Eintritt. Inhaberinnern und Inhabern weiterer Ausdrucke oder Kopien wird der Zutritt verwehrt. Eine Kopie/Nachdruck dieses Tickets darf auf keinen Fall weitergegeben werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von dem Besitzer des Originaltickets, welches aufgrund seines Verschuldens vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für den Missbrauch oder durch unbefugtes Vervielfältigen entstandenen Schaden.

 

Informationen zu zusätzlichen Angeboten

16. Bustransfer

Zu den vier Theaterproduktionen wird ein Bustransfer aus Wien (Rathausplatz Nr. 5, Universität) zum Theater Reichenau und retour angeboten. Abfahrtszeiten werden in den aktuellen Druckmedien und auf unserer Website genannt. Die Rückfahrt erfolgt ca. 15 Minuten nach Ende der Vorstellung. Bustickets können bis spätestens 10 Tage vor der Vorstellung bestellt werden und sind der Busbegleitung im Original oder als print@home Ticket vorzuweisen. Es herrscht freie Sitzplatzwahl und es können keine bestimmten Sitzplätze im Vorhinein reserviert werden. Der Transfer erfolgt durch einen Vertragspartner, der für seine Leistungen haftet.

 

17. Zusatzveranstaltung

Im Anschluss an ausgewählte Vorstellungen sprechen die mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler über die Produktion und beantworten gerne Fragen des Publikums. Die Gespräche finden jeweils eine Viertelstunde nach Vorstellungsende statt. Interessierte Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, bei freiem Eintritt im Saal zu bleiben und mit den Mitwirkenden das soeben erlebte Stück gemeinsam Revue passieren zu lassen. Es besteht kein Rechtsanspruch, wenn ein Zutritt aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.

 

Informationen zur Hausordnung

18. Hausordnung

Jede gültige Karte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Vorstellung unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung. Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucherinnen und Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Person in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Theater Reichenau GmbH anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände verwiesen werden. Dem Personal des Publikumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Karte vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen kann die Besucherin/der Besucher ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Vorstellung verwiesen werden.

Für zu spät kommende Besucherinnen und Besucher ist bei allen Veranstaltungen der Einlass ausschließlich in der Pause oder bei einem Szenenwechsel nach Anweisung der Billeteure möglich. Der Anspruch auf den gekauften Sitzplatz erlischt mit Beginn der Veranstaltung und es können nach Möglichkeit Randplätze angeboten werden, um dem Publikum einen störungsfreien Vorstellungsbesuch zu ermöglichen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, auch wenn die Veranstaltung aufgrund des zu späten Kommens nur teilweise oder gar nicht besucht werden konnte.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucherinnen und Besuchern alternative Sitzplätze in den Spielstätten anzubieten. Bei einem Alternativsitzplatz in einer niedrigeren Kategorie wird in diesem Fall die Differenz des Kartenpreises zurückerstattet.

Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätten mitgenommen werden.

Das Rauchen am Gelände des Theaters Reichenau ist verboten.

 

19. Garderoben

Überkleider, Schirme, Stöcke, Gehbehelfe, Kinderwägen, Taschen (mit Ausnahme üblicher Handtaschen), Rucksäcke und sonstige nicht für den Veranstaltungsbesuch notwendige Gegenstände, insbesondere wenn sie sperrig, gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, sind an den Garderoben abzugeben. Stöcke dürfen von gebrechlichen Personen mitgenommen werden, wenn sie unentbehrlich sind. Hüte sind im Saal abzunehmen. Unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände werden entfernt und können nach Vorstellungsende an der Garderobe abgeholt werden. Werden sie nicht abgeholt, werden sie dem Fundbüro übergeben.

An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Theaterbesuchs mitgebracht werden. Im Streitfall darüber entscheiden endgültig die Aufsichtspersonen. Tiere dürfen unter keinen Umständen abgegeben werden.

Für separat abgegebene oder sich in Kleidung, Taschen oder sonstigen abgegebenen Gegenständen befindliche Wertgegenstände (z.B. Musikinstrumente, Kameras, Schmuck, Ausweise, Papiere, Geld, Kreditkarten) sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

20. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die am Areal gefunden werden, sind im Kartenbüro Reichenau oder wenn dieses nicht geöffnet hat, beim Ordnerpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen kann im Kartenbüro Reichenau persönlich, per E-Mail, oder telefonisch während der Öffnungszeiten bzw. unter office@theaterreichenau.at bekannt gegeben werden.

 

Informationen zum Konsumenten- und Datenschutz und Schlussbestimmungen

21. Konsumentenschutzrechtliche Hinweise

Die von der Theater Reichenau GmbH m.b.H. angebotenen Dienstleistungen betreffen Bereiche der Freizeitgestaltung und sind zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen). Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 18 (1) Z 10 FAGG handelt.

 

22. Richtlinien zum Datenschutz

Datenschutzerklärung

 

23.  Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Reichenau an der Rax. Unbeschadet besonderer Zuständigkeiten für Verbraucher ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt zuständig. Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen gilt als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

24. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Die Theater Reichenau GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

Theater Reichenau GmbH
Hauptstraße 28
2651 Reichenau an der Rax
UID ATU77370569
FN 565896a
Bankverbindung: HYPO NOE Gruppe Bank AG
IBAN: AT16 5300 0081 5500 1888
BIC: HYPNATWW

 

Stand: Februar 2022

 

 

Mein Besuch

0 Einträge Eintrag

Voraussichtliche Besuchszeit

Liste senden